Rechtsanwalt für Verkehrsrecht/Verkehrsstrafrecht
Rechtsanwaltskanzlei Köhler-Babiak, Halle Saale, Bölbergasse 3, Tel. +49 (0) 345 200 20 20
Schadensregulierung im Verkehrsrecht
Wichtige Information für Geschädigte nach einem Verkehrsunfall zur Schadensregulierung !
Fast alle KFZ Versicherungen versuchen immer öfter, die Geschädigten in ihren Leistungsansprüchen
bei Unfall und KFZ-Schäden zu drücken, um Geld einzusparen. Das müssen Sie nicht akzeptieren!
Absolut Wichtig!
Erste Regel -
zur Regulierung und Schadensbegrenzung bei einem Verkehrsunfall und oder anderen Schadensfällen!
Einen Anwalt Ihres Vertrauens gleich und sofort anrufen !!!
- Bevor Sie persönlich als Unfallbeteiligter egal ob Verursacher oder Geschädigter, Auskünfte gegenüber der herbeigerufen Polizei, Feuerwehr, oder anderen herbeigerufenen Personen oder Institutionen eine Werkstatt aufsuchen!!
Ganz wichtig, lassen Sie sich nicht und niemals von der gegnerischen Versicherung beraten,
denn diese sieht nur den eigenen Vorteil und versucht, so wenig wie möglich zu regulieren.
Das kosten ggf. nicht nur Ihr Geld und führt meist zusätzlich zu erheblichen Verlusten.
In der Regel können Sie sich durch eine sofortige juristische Unterstützung eine Menge Stress und Ärger mit Gegnern und Versicherungen ersparen.
*KFZ- Versicherungen neigen dazu, Ihre tatsächlichen Ansprüche und Versicherungsleistungen deutlich zu kürzen,
das bedeutet für Sie - geringere Erstattung !
Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen und vollständiger Regulierung muss die Versicherung auch die Anwaltskosten erstatten.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich ein Unfallgeschädigter sofort anwaltlich vertreten lassen kann,
denn das Verkehrsrecht ist vielfältig, oft für Laien unverständlich und kompliziert.
Am besten abgesichert sind Sie, wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung (ohne Selbstbeteiligung) haben.
Ihre Rechtsschutzversicherung kann, wenn Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen,
von unsere Kanzlei sofort und direkt kontaktiert werden.
Wir können Ihnen auch direkt einen autorisierten Verkehrsgutachter in Ihrer Nähe empfehlen und einen Termin für Sie vereinbaren!
Sie sind als Versicherungsnehmer nicht an einen festen, von Ihrer Rechtsschutzversicherung vorgeschlagenen Anwalt gebunden.
In Deutschland besteht grundsätzlich freie Anwaltswahl!
Sie können sich den Schaden auszahlen lassen (s.g. fiktive Abrechnung), die KFZ- Reparaturwerkstatt frei aussuchen und Sie sind nicht verpflichtet,
bei einem Haftpflichtschaden die vorgeschriebene KFZ- Werkstatt des gegnerischen Versicherers mit einer möglichen Reparatur zu beauftragen !
Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie die Möglichkeit, auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens
den Unfallschaden geltend zu machen.
Um Streitigkeiten und drastische Leistungskürzungen der Versicherungen aus dem Weg zu gehen oder diese gar gänzlich zu vermeiden,
Rufen Sie uns an !
Tel. +49 (0) 345 200 20 20
Das telefonische Erstgespräch nach einem Unfall bieten wir kostenfrei an
Rechtsanwaltskanzlei Köhler-Babiak, 06108 Halle, Bölbergasse 3,Tel.: +49 (0) 0345 200 20 20
Wir beraten und vertreten unsere bundesweiten Mandanten seit über 30 Jahren im gesamten Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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